Rechnungsprüfungsausschuss (beschließend)
Nach der Gemeindeordnung soll der Gemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss bilden. Der Ausschuss selbst wählt – anders als in anderen Ausschüssen - ein Ratsmitglied zum Vorsitzenden. Nach der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rheinböllen hat der Ausschuss 9 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss
- die Prüfung der Jahresabschlüsse der Sondervermögen, sofern die Prüfung nicht sachverständigen Abschlussprüfern vorbehalten ist,
- die Prüfung des Gesamtabschlusses sowie der Anlagen zum Gesamtabschluss
- die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
- die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist,
- die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und der Eigenbetriebe einschließlich der Sonderkassen sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen,
- die Kontrolle, ob die bei der Finanzbuchhaltung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungs-programme vor ihrer Anwendung geprüft wurden.
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Mitglieder
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Sitzungskalender
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